Rechtsprechung
BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 39.07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
KHG § 17a
Krankenhausfinanzierung; Ausbildungsbudget; Kosten der Ausbildungsstätte; Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen; Anrechnungsschlüssel; Praxisanleitung; Praxisanleiter. - Bundesverwaltungsgericht
KHG § 17a
Anrechnungsschlüssel; Ausbildungsbudget; Kosten der Ausbildungsstätte; Krankenhausfinanzierung; Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen; Praxisanleiter; Praxisanleitung - Wolters Kluwer
Umfang der Kostenerstattung nach § 17a Abs. 1 S. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG); Berücksichtigung der i.R.d. Krankenpflegeausbildung anfallenden Kosten der sog. Praxisanleitung; Auslegung des § 17a Abs. 1 S. 1 KHG; Vorliegen einer Pflegesatzfähigkeit sämtlicher ...
- Judicialis
KHG § 2 Nr. 3 Buchst. e; ; KHG § 17a Abs. 1 S. 1, 2; ; KHG § 17a Abs. 3 S. 4; ; KHG § 17 Abs. 4a S. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 144 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Krankenhausfinanzierungsrecht: Krankenhausfinanzierung; Ausbildungsbudget; Kosten der Ausbildungsstätte; Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen; Anrechnungsschlüssel; Praxisanleitung; Praxisanleiter
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
§ 17a Abs. 1 KHG
Finanzierung von Ausbildungskosten
Verfahrensgang
- VG Mainz, 21.05.2007 - 6 K 611/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2007 - 7 A 10623/07
- BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 39.07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 287 (Ls.)
- NZS 2009, 273 (Ls.)
- NZS 2009, 610
- DÖV 2009, 377
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2013 - 7 A 10799/13
Krankenhausrecht; Entscheidung der Schiedsstelle bei der Festsetzung des …
Hieraus ergibt sich, dass die nicht nach § 17a Abs. 1 Satz 3 KHG erfassten pauschalierten Mehrkosten der Ausbildungsvergütung zu ermitteln und zusätzlich zu finanzieren sind (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. November 2008 - 3 C 39.07 -, juris).Sie formuliert die Frage, ob § 17a Abs. 1 Satz 1 KHG in der Fassung vom 17. März 2009 trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2008 - 3 C 39.07- (juris) dahingehend zu verstehen sei, dass eine budgeterhöhende Finanzierung der Kosten für Praxisanleitung vorzunehmen ist.
Wie das Verwaltungsgericht auch zutreffend in den Entscheidungsgründen seines Urteils ausgeführt hatte, hat zeitlich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2008 - 3 C 39.07 - (juris), das auf die Revision gegen das Urteil des Senats vom 9. November 2007 erging und auf das die Klägerin Bezug nimmt, sich der Ausschuss für Gesundheit veranlasst gesehen, ohne einen Vorschlag zur Änderung des Wortlauts zu machen, die Begründung zu präzisieren.
c) Die Auffassung der Klägerin, dass die Kosten der Praxisanleitung dem Grunde nach bereits nicht budgeterhöhend geltend gemacht werden durften, wie sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2008 - 3 C 39.07 - (juris) ergebe, ist nicht geeignet, die grundsätzliche Bedeutung darzulegen.
Wie bereits ausgeführt, ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2008 - 3 C 39.07 - (juris) auf einer anderen rechtlichen Grundlage ergangen.